1. Angaben zur Kommune
Stadt Leonberg
Referat für innovative Mobilität
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Telefon: 07152-990-1062
E-Mail: mobilitaet@leonberg.de
Internet-Adresse: www.leonberg.de
Vorgangszeichen: 2025-CARSHARING
Kommunikation: Auskünfte erteilt die o. g. Kontaktstelle. Bewerbungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind ausschließlich per Email beim Referat für innovative Mobilität unter Nennung des Vorgangszeichens einzureichen. Die Anlagen zur Bewerbung finden sich unter www.leonberg.de/Bekanntmachungen.
Ablauf der Rückmeldefrist: Datum: 07.05.2025
Art des Verfahrens: Auswahlverfahren zur Ermittlung von Carsharing-Anbietern, die Mietfahrzeuge ihrer Flotte auf öffentlichen Verkehrsflächen zur An-/Entmietung bereitstellen wollen. Die Auswahl wird auf Basis eines Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Gegenstand des Verfahrens: Zugeordnet werden maximal 2 Stellplätze zur Bereitstellung von Carsharing-Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Leonberg. Die Aufstellung der Carsharing-Fahrzeuge auf den öffentlichen Stellplätzen wird mittels straßenverkehrsrechtlicher Sondernutzungsgenehmigung geregelt. Die Stellplätze werden in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren einzelnen Carsharing-Anbietern zugeteilt. Rechtsgrundlage: § 16 a Straßengesetz Baden-Württemberg
Ziele: Die Stadt Leonberg möchte das Carsharing-Angebot auf ihrem Gebiet als ergänzenden Baustein des Umweltverbunds (ÖPNV, Schienen-, Fuß- und Radverkehr) ausbauen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den motorisierten Individualverkehr und den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren, um in Folge den Parkdruck zu verringern, die multimodale Verkehrsmittelnutzung zu fördern und die Luftqualität zu verbessern. Derzeit bieten im Stadtgebiet folgende Anbieter Carsharing Fahrzeuge an:
Die Zuteilung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum soll vor allem einer Ausweitung des bestehenden Angebots dienen.
Insgesamt werden im Stadtgebiet maximal zwei Stellplätze an zwei Standorten für Carsharing (Carsharing-Stationen) zur Verfügung gestellt. Die Stellplätze liegen im öffentlichen Straßenraum im Eigentum der Stadt. Die genaue Lage und Beschreibung der Stellplätze können der Anlage 1 entnommen werden.
Die Stellplätze werden für acht Jahre zugeordnet. Geplanter Starttermin für alle Sondernutzungserlaubnisse ist einheitlich der 01.08.2025. Nach Ablauf der Nutzungsdauer müssen die Stellplätze in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren neu vergeben werden. Eine erneute Zuteilung im Rahmen eines neuen Verfahrens an den bisherigen Inhaber der Sondernutzung ist möglich. Ein Anspruch auf erneute Zuteilung besteht nicht.
Im Zusammenhang mit der Zuordnung fällt Verwaltungsaufwand an. Für das vorliegende Verfahren verzichtet die Stadt Leonberg auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr, um damit den Ausbau von Carsharing zu fördern. Für die Reservierung öffentlicher Parkflächen zur Bereitstellung von Carsharing erhebt die Stadt Leonberg eine Sondernutzungsgebühr. Diese richtet sich nach §16 und §19 StrG BW und der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Leonberg. Für das Jahr 2025 verzichtet die Stadt Leonberg zur Förderung des Carsharings auf die Sondernutzungsgebühr. Ab dem 01.01.2026 wird beabsichtigt, folgende Monatsentgelte zu erheben: 39 € pro Stellplatz im Stadtgebiet.
Durch die Stadt Leonberg und auf deren Kosten erfolgt
Darüber hinaus liegen insbesondere folgende Kosten in finanzieller Zuständigkeit des Carsharing-Anbieters, der die Sondernutzungserlaubnis erhält:
Die Stadt Leonberg regelt die Sondernutzungserlaubnis in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Der Abschluss des Vertrags ist im Falle der Gewährung einer Sondernutzung durch die Stadt zwingend. Nichtunterzeichnung oder Kündigung durch den Carsharing-Anbieter führt automatisch zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird einmalig zwischen der Stadt und einem Carsharing-Anbieter geschlossen und gilt für alle Sondernutzungserlaubnisse, die die Stadt dem Carsharing-Anbieter erteilt.
Die Sondernutzungserlaubnis kann entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden. Sie kann bspw. widerrufen werden, wenn
Carsharing-Anbieter, die am Verfahren teilnehmen wollen, müssen die Zugangsvoraussetzungen gemäß Anlage 3 zu dieser Bekanntmachung erfüllen. Die Einhaltung der Anforderung muss durch Eigenerklärung nachgewiesen werden (siehe Anlage 3).
Carsharing-Anbieter können ihr Interesse an einer Sondernutzungsgenehmigung für einzelne oder mehrere Stellplätze bekunden, die in der Anlage 1 beschrieben werden. Die Interessenbekundung erfolgt durch Vorlage einer verbindlichen Liste der gewünschten Stellplätze (bitte hierzu Anlage 4 ausfüllen) innerhalb der festgelegten Frist ausschließlich via Email bei der oben genannten Kontaktstelle. Die Zuordnung der Stellplätze an die zum Verfahren zugelassenen Carsharing-Anbieter erfolgt in einem einmaligen Termin im
Rathaus der Stadt Leonberg. Dieser findet am 20.05.2025 um 10 Uhr an folgendem Ort statt: Zimmer 05.07., 5. Obergeschoss, Rathaus Leonberg. In diesem Termin werden die Stellplätze, für die ein Carsharing-Anbieter sein Interesse bekundet hat, diesem Anbieter zugeordnet (Zuordnung ohne Wettbewerb). Die eingereichten Angebote werden auf ihre Vollständigkeit geprüft. Nicht erfüllte Eignungskriterien führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.
Die Stadt hält
in einem schriftlichen Protokoll fest.
Der Termin wird anschließend von der Stadt abgeschlossen. Sodann können die Vertretungen der Carsharing-Anbieter das Protokoll durch Unterschrift bestätigen. Die Unterschrift wird von der Stadt zugleich als Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für alle einem Carsharing-Anbieter im Verfahren zugeteilten Stellplätze gewertet.
Carsharing-Anbieter müssen zum Termin einen zur Willenserklärung bevollmächtigten Vertreter für ihre Organisation entsenden. Pro Anbieter kann nur ein Bevollmächtigter benannt und zum Termin entsandt werden. Der Bevollmächtigte ist vorab via E-Mail zur Teilnahme am Termin anzumelden. Die Bevollmächtigung ist zusammen mit der Anmeldung in geeigneter Form nachzuweisen. Dies kann beispielsweise durch Kopie des Handels- oder Vereinsregister-Auszugs und Kopie des Personalausweises oder Kopie einer rechtsgültigen Vollmacht eines entscheidungsbefugten Bevollmächtigten des Carsharing-Anbieters geschehen. Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und Einreichung der entsprechenden Bevollmächtigungsnachweise ist eine Teilnahme am Termin nicht möglich. Die Bevollmächtigungsnachweise müssen zum Termin im Original vorgelegt werden (Anlage 5).
Carsharing-Anbieter können sich für die Teilnahme am Verfahren bewerben, indem sie bis zum Stichtag 07.05.2025, 9 Uhr folgende Unterlagen einreichen:
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (Anlagen 3 bis 6) ausschließlich per E-Mail an das Referat für innovative Mobilität (mobilitaet@leonberg.de) unter Angabe des Vorgangszeichens ein. Sämtliche Anlagen können Sie auf unserer Website unter www.leonberg.de/Bekanntmachungen herunterladen. Unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren. Unterlagen, die beim Bewerber verbleiben:
Enthalten die veröffentlichten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für das weitere Verfahren wesentlich ist (z. B. nicht hinreichend beschriebene Anforderungen, sich widersprechende Angaben in den Unterlagen), hat der Bewerber die Stadt unverzüglich und in jedem Falle vor dem Ablauf der Frist zur Interessenbekundung darauf hinzuweisen. Der Bewerber hat sich vor Abgabe seiner Interessenbekundung bei der Stadt über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bedeutsam sein können und aus seiner Sicht in dieser Bekanntmachung nicht oder nicht ausreichend beschrieben worden sind. Fragen oder Hinweise sind ausschließlich
per E-Mail an die unter "Kontaktdaten" angegebene E-Mailadresse zu senden.
Tag der Bekanntmachung | 16.04.2025 |
Spätester Termin für die Einreichung der Unterlagen |
07.05.2025, 9 Uhr |
Prüfung und Bewertung der Angebote | 14.05.2025 |
Benachrichtigung der abgelehnten Bewerber |
14.05.2025 |
Benachrichtigung der Teilnehmenden am Vergabe-Termin |
14.05.2025 |
Vergabe-Termin Ort: Rathaus Leonberg, Belforter Platz 1, 71229 Leonberg, Zimmer 05.07 (5. OG) |
20.05.2025, 10 Uhr |
Vorbereitung der Stellplätze (Beschilderung, Markierung) | bis 20.07.2025 |
Beginn der Sondernutzungserlaubnis für die Stellplätze | 01.08.2025 |
Anlage 1 | Standortsteckbrief (PDF)
Anlage 2 | Beschilderung der Stellplätze (PDF)
Anlage 3 | Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (PDF)
Anlage 4 | Interessenbekundung (PDF)
Anlage 5 | Anmeldung zum Vergabetermin (PDF)
Anlage 6 | Hinweise zur Datenverarbeitung (PDF)