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14.10.2020
Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Anträge für die zweite Phase
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I endete am 9. Oktober. Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.