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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Abwassergebühren

Für die Sammlung und Beseitigung von Abwasser, sowie dessen Reinigung in öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Leonberg eine Abwassergebühr. Jedes Grundstück, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist, unterliegt dieser Gebührenpflicht.

Häufig gestellte Fragen

Gemeinderats-Drucksache zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Präsentation zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
 
Gemeinderats-Drucksache zum Satzungs- und Gebührenbeschluss

Infobroschüre zur gesplitteten Abwassergebühr

 

Gebührenerhebung vor 2010

Bis einschließlich 2009 wurden die Abwassergebühren lediglich nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Dabei wurde unterstellt, dass die eingeleitete Abwassermenge etwa der Menge entspricht, die an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wurde.


Neue Gebührenerhebung

Die Stadt Leonberg hat, wie viele andere Städte und Gemeinden, im Jahr 2010 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese teilt sich in einen Kostenanteil für Schmutzwasserbeseitigung und einen Anteil für Niederschlagswasserbeseitigung auf. Die Schmutzwassergebühr orientiert sich weiterhin an der bezogenen Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der versiegelten Fläche des Grundstücks bemessen.

Dadurch können die Kosten verursachergerecht aufgeteilt werden. Eine zusätzliche Gebührenerhebung für die Regenwasserbeseitigung erfolgt jedoch nicht, da lediglich tatsächlich entstandene Kosten umverteilt werden.


Aktuelle Gebührensätze

Gebührensätze seit 1.3.2024:

  • Schmutzwassergebühr: 2,38 EUR/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,69 EUR/m² abflussrelevante Fläche

Veränderung der versiegelten Fläche

Bei Veränderungen der versiegelten Flächen Ihres Grundstücks, füllen Sie bitte das Formular Datenerhebung gesplittete Abwassergebühr aus und senden dieses an das Tiefbauamt, Bahnhofstraße 7 in Leonberg


Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema

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