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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft online beantragen



Wie bekommen Sie eine Melderegisterauskunft?

Sie können Ihre Anfrage persönlich, schriftlich, per E-Mail oder postalisch stellen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Bei schriftlicher Anfrage:

Teilen Sie uns bitte Name, Vorname, letzte bekannte Anschrift und Geburtsdatum der von Ihnen gesuchten Person mit und fügen sie Ihrer Anfrage den Zahlungsbeleg bei.

Die Gebühr ist mit der Antragstellung auf ein Konto der Stadt Leonberg zu überweisen. Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft und Ihren Namen" an.

Bei persönlicher Anfrage:

Bitte bringen Sie einen Personalausweis oder Reisepass mit.


Zwei verschiedene Arten der Melderegisterauskunft

Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 7,50 € und gibt Ihnen Auskunft über folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 15,00 € und gibt Ihnen Auskunft über folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Anschrift
  • Doktorgrad
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschrift
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Wichtige Hinweise zur erweiterten Melderegisterauskunft

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur dann erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel nicht vor, wenn Sie sich die Daten vom Betroffenen selbst nachweisen lassen können. Wir müssen den Betroffenen unverzüglich darüber unterrichten, dass und an wen wir eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt haben.


Gesetzesgrundlage

Gem. § 44 i. V. m. § 45 BMG (Bundesmeldegesetzt) kann jede Person von einer anderen Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und die derzeitige Anschrift erhalten.

Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adressenhandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende nun den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen.

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