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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht  oder Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Der komplett ausgefüllten Antrag kann auch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abgeben werden.

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags:

Informationen hierzu erhalten Sie im Internetportal des Rundfunkbeitrags unter www.rundfunkbeitrag.de

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr:

 Äntrage erhalten Sie :

 

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