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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Baustellenanordnung

Vor Beginn von Arbeiten, welche sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, müssen (Bau-)Unternehmer bei der Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtliche Anordnungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren bzw. zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist.

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