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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein berechtigt zum Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung. Der Wohnberechtigungsschein bietet die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, er verleiht aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung. Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Haushaltsangehörige werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein sind:
  • Sie sind wohnungssuchend
  • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht

Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit dem Antrag in der Regel weitere Unterlagen vorzulegen sind.

Weitere erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten
  • Einkommensteuerbescheid/-erklärung
  • Nachweis über steuerfreie Einkünfte nach § 3 des Einkommensteuergesetzes

Dokumente


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