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Fahrradfreundliche Kommune Leonberg
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Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen

Als Radfahrer nutzen Sie in Leonberg verschiedene Arten von Radwegen. Welche das sind und welche Regelungen jeweils beachtet werden müssen, erklären wir Ihnen hier.

Radwege


Baulich angelegte Radwege befinden sich im Seitenraum neben der Fahrbahn und sind durch Borde, Park- oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Regelbreite von Radwegen beträgt 2 Meter. Wenn ein blaues Schild den Radweg kennzeichnet, muss er vom Radfahrer zwingend benutzt werden. 

Wenn das Schild fehlt, kann der Radweg genutzt werden. Sie dürfen dann aber auch auf der Fahrbahn Radfahren.

Wo gibt es Radwege?
Beispiele für benutzungspflichtige Radwege in Leonberg finden sich z.B. in der Römerstraße und der Berliner Straße.
Radwege ohne Beschilderung und damit ohne Benutzungspflicht gibt es in der Römerstraße auf dem Abschnitt zwischen Stohrerstraße und Marienstraße.


Römerstraße: Radweg mit Benutzungspflicht

Römerstraße: Radweg ohne Benutzungspflicht


Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind mit einer durchgezogenen Linie markiert. Durch diese Linien sind sie von der Fahrbahn abgetrennt und müssen daher vom Radverkehr benutzt werden.

Der Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden. Er darf jedoch zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkplätzen überquert werden. Auf dem Radfahrstreifen darf nicht geparkt werden.

Ein Radfahrstreifen wird ebenfalls mit einem blauen Schild mit Fahrradpiktogramm gekennzeichnet. Die Breite des Radfahrstreifens sollte 1,85 m betragen.

Wo gibt es Radfahrstreifen?
Schon seit längerer Zeit gibt es in Leonberg in der Stuttgarter Straße bergabführend einen Radfahrstreifen. Die Römerstraße hat gerade in diesem Jahr im Bereich des neuen Kauflandes einen beidseitigen Radfahrstreifen erhalten.

Stuttgarter Straße: Radfahrstreifen

Römerstraße: Radfahrstreifen





Schutzstreifen

Schutzstreifen für Radfahrer werden meist dort eingerichtet, wo Straßen so schmal sind, dass weder Radwege noch Radfahrstreifen angelegt werden können.

Der Schutzstreifen wird mit einer unterbrochenen Linie markiert und ist Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnung mit einem Bus oder einem LKW) und unter Beachtung des Gefährdungsverbots für Radfahrer befahren werden. Die verbleibende Fahrgasse für den Kfz-Verkehr ist so breit, dass sich Pkws begegnen können.

Die Regelbreite des Schutzstreifens beträgt 1,50 m. Auf dem Schutzstreifen darf weder geparkt noch gehalten werden. Radfahrer dürfen den links vom Schutzstreifen fahrenden Verkehr rechts überholen. Schutzstreifen werden nicht beschildert.

Wo gibt es Schutzstreifen?
Einen einseitigen Schutzstreifen gibt es seit einiger Zeit in der Leonberger Straße und seit Oktober 2014 in der Grabenstraße.

Leonberger Straße: Schutzstreifen

Grabenstraße: Schutzstreifen


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