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Bildungs- und Teilhabepaket

Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf Antrag zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:


  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

Was gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket ?

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören
  • die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Kinder, die eine Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • die Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten,
  • zusätzlich erforderliche und geeignete Lernförderung für Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der schulrechtlich festgelegten Lernziele,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereins-, Kultur-, oder Ferienangebote) für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema

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