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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten


Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist Leiter der Stadtverwaltung und verantwortlich dafür, dass die Aufgaben der Verwaltung sachgemäß erledigt werden und der Ablauf ordnungsgemäß geregelt ist.

Er regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung, grenzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Geschäftskreise der Beigeordneten ab und vertritt die Stadt nach außen. Für eine Amtszeit von 8 Jahren wird der Oberbürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse vor und vollzieht deren Beschlüsse.

 


Die Beigeordneten

Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung in Leonberg zwei hauptamtliche Beigeordnete vor. Sie werden vom Gemeinderat auf eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

Ständige allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters ist die Erste Beigeordnete, welche die Amtsbezeichnung "Erste Bürgermeisterin" führt. Der weitere Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.

Die Beigeordneten leiten den ihnen übertragenen Geschäftskreis der Stadtverwaltung (Dezernat) und vertreten in diesen Bereichen den Oberbürgermeister ständig. In der Regel leiten sie in Vertretung des Oberbürgermeisters Sitzungen der beschließenden Ausschüsse.


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