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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Abwasserbeitrag

Die Stadt Leonberg erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

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